Buchhaltung und Steuern - Tagesgeschäft
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Finanzbuchhaltung,
Jahresabschluss, Steuern

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Lohnbuchhaltung

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Private
Steuererklärungen

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Betriebsprüfung, Vertretung vor der Finanzverwaltung

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Finanzbuchhaltung | Heinrichs-Winterhagen

Finanzbuchhaltung, Jahresabschluss, Steuern

Wir halten Ihnen den Rücken für Ihr Kerngeschäft frei, indem wir für Sie die Finanzbuchhaltung übernehmen.

Die Finanzbuchhaltung ist nicht nur eine wesentliche Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, sondern auch ein wichtiges Werkzeug zur Vermeidung negativer Überraschungen hinsichtlich anstehender Steuerzahlungen oder betrieblicher Kennzahlen.

Daher überwachen WIR Ihre Steuervorauszahlungen sowie Kennzahlen und informieren Sie darüber rechtzeitig. Wir legen großen Wert auf abschlussnahes Buchen, bei dem wir Jahresabschlussbuchungen nach Möglichkeit bereits in der laufenden Buchführung berücksichtigen. Der Übergang zwischen Buchhaltung und Jahresabschluss ist bei uns fließend und wir bereden entscheidende Themen und Entwicklungen nicht nur in der jährlichen Bilanzbesprechung sondern laufend. So liefern wir Ihnen jederzeit ein aussagekräftiges Zahlenwerk als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Bei all unseren Dienstleistungen entscheiden Sie, wie Sie mit uns zusammenarbeiten möchten: klassisch oder digital. Wir richten uns nach Ihnen.

Um Ihnen zeitnah aussagekräftige Auswertungen zur Verfügung zu stellen, sind wir darauf angewiesen, dass alle Unterlagen und Angaben zur Buchhaltung rechtzeitig und vollständig vorliegen. Wir erarbeiten gerne einen monatlichen Ablaufplan mit Ihnen.

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen gerne all Ihre mit der Lohnabrechnung anfallenden Aufgaben, insbesondere:

  • Einrichtung Ihrer Lohn- und Gehaltsbuchführung
  • Erstellen der Lohn-und Gehaltsabrechnungen (inkl. Baulöhne)
  • Lohnkontenführung und Erstellen von Bescheinigungen
  • Meldungen gegenüber der Finanzverwaltung und Sozialversicherungen
  • Betreuung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Nach gesonderter Vereinbarung Beratung zu Entgeltoptimierung
  • Auf Wunsch: digitale Übermittlung der Lohnabrechnungen Ihrer Mitarbeiter über „DATEV Arbeitnehmer Online“

Sie erhalten monatliche Auswertungspakete bis hin zum vorausgefüllten Überweisungsträger für eine unkomplizierte Überweisung der Löhne an Ihre Mitarbeiter. Nach gesonderter Vereinbarung veranlassen wir die termingerechte Überweisung der Löhne an Ihre Mitarbeiter.

Für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Lohnbuchhaltung ist entscheidend, dass Sie uns alle benötigten Unterlagen und Angaben rechtzeitig und vollständig einreichen.

Bei all unseren Dienstleistungen entscheiden Sie, wie Sie mit uns zusammenarbeiten möchten: klassisch oder digital. Wir richten uns nach Ihnen.

Private Steuererklärungen

Wir erstellen private Steuererklärungen jeder Art, insbesondere Ihre Einkommensteuererklärung. Ob Sie Arbeitnehmer, Rentner, Immobilienbesitzer sind oder andere Einkünfte erzielen und freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben oder gesetzlich dazu verpflichtet sind.

Am Anfang einer jeden Steuererklärung und in jedem Fall im ersten Jahr, in dem wir für Sie tätig werden, steht ein persönliches Gespräch, indem die Lebens- und Einkommensverhältnisse besprochen werden. Nur wer die Verhältnisse seines Mandanten kennt, kann eine optimale Steuererklärung erstellen. In Folgejahren entscheiden Sie, wie Sie uns Belege und Informationen zukommen lassen. Wir bieten Ihnen ein digitales Portal zum Dokumentenaustausch, ein persönliches Gespräch in unserem Büro oder ein ausführliches Telefonat an. Bevor die fertige Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt wird, besprechen wir die sich ergebenden Erstattungen oder Nachzahlungen selbstverständlich mit Ihnen.

Neben der Erstellung der Steuererklärungen übernehmen wir für Sie auch die Bescheidprüfung und im Zweifel die Führung von Rechtsbehelfsverfahren.

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Sie haben Fragen? Wir beantworten Ihre
Fragen gerne!

Betriebsprüfung | Heinrichs-Winterhagen

Betriebsprüfung, Vertretung vor der Finanzverwaltung

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung. Das beginnt bei einfachem Schriftverkehr, geht über Rechtsbehelfsverfahren und reicht bis zur Betreuung von Betriebsprüfungen.

Unternehmer sind ganz besonders bei steuerlichen Betriebsprüfungen auf kompetente Unterstützung angewiesen. Das beginnt mit der Prophylaxe in der laufenden Buchhaltung sowie der steuerlichen Beratung und Gestaltung. Es setzt sich fort in fundierten Steuerrechtskenntnissen, die nötig sind, um in möglichen Konfliktsituationen in Betriebsprüfungen zu bestehen und ggf. fehlerhaften Rechtsauffassungen der Finanzverwaltung zu begegnen.

Das Ergebnis eine Betriebsprüfung hängt nach unserer Erfahrung auch maßgeblich von einem vernünftigen Umgang mit den Betriebsprüfern ab. Hier setzen wir auf ruhige, sachliche aber bestimmte Argumentationen in einer nach unserem Bestreben für alle Seiten angenehmen Prüfungsatmosphäre.

Die Vertretung vor Finanzgerichten bieten wir – ggf. in Kooperation mit Partnern aus unserem Netzwerk – ebenfalls an.

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